Schoenfeld – Die öffentlich-rechtliche Pflichtklausur im Assessorexamen

Christoph Schoenfeld
Die öffentlich-rechtliche Pflichtklausur im Assessorexamen – Aufbau und examensrelevante Probleme

Das öffentliche Recht ist während des universitären Studiums für den eine Qual, für den anderen eine langweilige Pflichtübung und für manche eine Offenbarung. Während des Referendariates allerdings stellt das öffentliche Recht vor allem eine Herausforderung bei der Auswahl der passenden Lernmittel dar. Denn während im universitären Studium alle Studenten ohne Vorwissen in das öffentliche Recht starten, stellt sich die Situation im Referendariat schon ganz anders dar. Ein nicht unerheblicher Teil der neuen Kollegen hat in einem anderen Bundesland sein 1. Staatsexamen abgelegt und kennt das materielle Landesrecht seines neuen Arbeitgebers überhaupt nicht und steht nun vor der Herausforderung sich diese Kenntnisse in der ohnehin sehr kurzen Zeit der Verwaltungsstation anzueignen und sich zusätzlich aber auch mit den für ihn neuen Arbeitstechniken des Praktikers vertraut zu machen. Außerdem sind die Aufgabenfelder je nach Bundesland doch erheblich unterschiedlich, so muss beispielsweise nicht überall auch die Arbeitstechnik des Verwaltungsgerichts beherrscht werden, anderswo hingegen schon. Ein nicht selten böses Erwachen stellt sich auch im Rahmen der Anwaltsstation ein, wenn man erkennen muss, dass auch die Bearbeitung von öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellungen aus Anwaltssicht zum Prüfungsumfang des 2. Staatsexamens gehört. Nun gibt es für das Referendarsexamen schon eine größere Auswahl an Lehrbüchern und Skripten, welche allerdings teilweise mehrbändig sind oder teilweise die Anwaltsklausur im öffentlichen Recht jedenfalls nicht so ausführlich behandeln, wie es sich ein Referendar wünscht.

Ein gestandenes Werk auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts im Assessorexamen ist das im Jahr 2009 in der fünften Auflage bei boysen+mauke erschienene Werk „Die öffentlich-rechtliche Pflichtklausur im Assessorexamen“ von Christoph Schoenfeld. Gleich vorweg ist anzumerken, dass sich das Werk nicht mit dem materiellen Recht beschäftigt und so auch für Referendare aus anderen Bundesländern interessant ist. Ausdrücklich ausgerichtet ist das Werk nämlich an den Anforderungen des gemeinsamen Prüfungsamtes der Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg.

Inhaltlich gliedert sich das Werk in Kapitel zum verwaltungsgerichtlichen Urteil, dem verwaltungsgerichtlichen Beschluss, einzelnen prozessualen Fragestellungen, wie etwa der Erledigung und der Rücknahme, dem behördlichen Ausgangsbescheid, dem Widerspruchsbescheid und der Anwaltsklausur. Darüber hinaus kann der Leser auf eine Übungsklausur einschließlich umfangreicher Lösung sowie allgemeinen Hinweisen zu Fehlern und Taktiken in der öffentlich-rechtlichen Assessorklausur zurückgreifen. Der Aufbau des Werkes überzeugt durch seine klar strukturierte Gliederung, die Orientierung in den einzelnen Themengebieten fällt angenehm leicht. Auch der klare und präzise Stil des Autors trägt dazu bei, dass die Einarbeitung in die Materie schnell gelingt. Zahlreiche umfangreiche Formulierungsbeispiele helfen darüber hinaus bei der Bearbeitung eigener Akten und natürlich den Klausuren. Referendare sollten allerdings berücksichtigen, dass der Autor nicht übermäßig stark auf prozessuales Grundwissen eingeht, wer sich hier also eher unsicher fühlt, sollte erst einmal in Ruhe Probelesen, bevor er sich zum Kauf entschließt. Besonders gelungen sind die Ausführungen zur Anwaltsklausur im öffentlichen Recht, einer Materie, die in der Ausbildungsliteratur leider insgesamt noch relativ stiefmütterlich behandelt wird. Hierbei fällt besonders auf, dass der Autor deutlich Stellung bezieht, wenn es darum geht, dem Referendar zu vermitteln, was genau er in seiner Bearbeitung in welchem Umfange machen sollte und was er besser unterlassen sollte. So wird die gesamte Arbeitstechnik sehr viel greifbarer als dies bei anderen Werken zum Referendarexamen oft der Fall ist. Als Leser wird man dies schnell zu schätzen wissen. Wer sein Referendariat in Hamburg, Bremen oder Schleswig-Holstein absolviert, sollte sich Schoenfelds Werk unbedingt genau ansehen. Referendare aus den übrigen Bundesländern tun gut daran, es in ihre engere Auswahl aufzunehmen, sollten allerdings prüfen, ob alle nach ihrer Prüfungsordnung relevanten Inhalte ausreichend gewürdigt sind.

[rating:5]