Schmidt: Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre

Rolf Schmidt
Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre

Der enorme Einfluss des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht und auch die übrige Rechtsentwicklung im Bereich des Verwaltungsrechts schreiten sehr rasch voran. Um dem Leser daher stets eine zuverlässige Arbeitsgrundlage zu bieten, sind eine jährliche Überarbeitung und Aktualisierung der Studienbücher zum Verwaltungsrecht unverzichtbar.

Die nun vorliegende 10. Auflage trägt der Entwicklung Rechnung und befindet sich auf dem Stand von März 2006. Dabei konnte auch auf so aktuelle Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen zurückgegriffen werden, die noch nicht in Gesetzessammlungen bzw. den Fachzeitschriften veröffentlicht waren.

An der Konzeption des Buches wurde festgehalten: Eine Darstellung, die auf die gebotenen Inhalte nicht ausführlich eingeht, suggeriert eine nicht gegebene Einfachheit und wird den Anforderungen, die an einen Leistungsnachweis gestellt werden, nicht gerecht.

Dementsprechend hat sich auch die Neuauflage zum Ziel gesetzt, Schwieriges nicht auf ein unzulässiges Maß zu reduzieren, sondern den Stoff mit Blick auf den Aufbau von Klausuren so aufzubereiten, dass der Leser einen realistischen Einblick in die Erwartungen und Bewertungen hinsichtlich Übungs- und Examensarbeiten erhält. So lässt sich auch einfach der Umfang des Buches erklären.

Im Mittelpunkt steht dabei stets die Methodik der Falllösung. Der Leser wird nicht nur systematisch durch alle prüfungsrelevanten Inhalte des Allgemeinen Verwaltungsrechts mit Bezügen zum Besonderen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht geführt, sondern er lernt durch die konsequenten Hinweise auf den jeweils in Betracht kommenden Rechtsschutz auch die strukturelle Einordnung der Materie in den Klausuraufbau.

Zur Konkretisierung und Veranschaulichung wurden eine Vielzahl von Beispielsfällen mit Lösungsvorschlägen aufgenommen. Zusätzlich werden durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert. Eben ein typischer „Rolf Schmidt“, der gerade im Öffentlichen Recht eine Instanz ist.

[rating:3.5]