Gursky: Erbrecht

Karl-Heinz Gursky
Erbrecht

Bereits zwei Lehrbücher zum Erbrecht wurden in unseren Rezensionen besprochen, wobei diese sich vor allem an solche Studenten richten, die entweder einen umfangreichen Einstieg in das Erbrecht wünschen oder als Studierende im Wahlschwerpunkt nach vertiefender Literatur suchen. Wer ausschließlich für die Pflichtfachklausur ein begleitendes Werk zur Vorlesung sucht oder behutsam in die Materie einsteigen will, wird vom schieren Umfang der Werke von Michalski und Schellhammer zunächst abgeschreckt sein, obwohl deren Qualität unbestritten hoch ist. Ob das Lehrbuch von Gursky seinem Anspruch gerecht wird, genau auf diese Studenten zugeschnitten zu sein und zusätzlich auch noch die Bedürfnisse von Examenskandidaten abdeckt, erfahrt Ihr sogleich.

Mit knapp 150 Seiten fällt Gurskys Werk sehr sehr viel kürzer aus, als die vergleichbaren Standardwerke, allerdings räumt der Autor auch im Vorwort ein, auf wissenschaftliche Vertiefung verzichtet zu haben und sich ausschließlich dem wesentlichen Stoff zuzuwenden, gegliedert in die vier Hauptthemen Gesetzliche Erbfolge, Gewillkürte Erbfolge, Rechtliche Stellung des Erben sowie Pflichtteil und Vermächtnis. Schon beim Einlesen merkt man angenehm, wie gut einem der Einstieg in das Erbrecht dank des konsequent reduzierten Inhalts und des guten Textlayouts gelingt, dass zusammen mit der verständlichen Ausdrucksweise des Autors für einen angenehm hohen Lesefluss sorgt. Schnell wird allerdings auch klar, dass man sich die Empfehlung des Autors unbedingt zu Herzen nehmen sollte.

Wer sich wirklich nur einarbeiten möchte und später zu einem vertiefenden Werk greift wird sich an den bewusst ausgesparten Details nicht stören, ebenso solche Studenten, die komprimiert vor dem Examen noch einmal das Erbrecht wiederholen möchten. Wer sich allerdings im Rahmen seines Wahlschwerpunkts mit dem Erbrecht beschäftigt, wird schnell merken, dass die inhaltliche Tiefe für ihn nicht unbedingt ausreicht. Entsprechend sollten diese Studenten sich gut überlegen, ob sie doppelt Geld ausgeben möchten für ein gutes Einstiegswerk und danach ein vertiefendes Lehrbuch oder ob sie sich gleich für den mühsameren, aber ohnehin im Ergebnis unumgänglichen Weg entscheiden.

Aufgefangen wird die Beschränkung auf wesentliche Inhalte durch die Veranschaulichung des Stoffs anhand zahlreicher Beispiele, so dass man die Übersicht in der Materie nicht verliert. Auf die eingehende Behandlung von Fällen verzichtet der Autor hingegen, das allerdings ist zu verschmerzen, denn entweder in der Vorlesung oder bei der Beschäftigung mit einem vertiefenden Lehrbuch wird man ohnehin damit konfrontiert und erlernt so die Fallbearbeitung im Erbrecht.

[rating: 3.5]