Wichtige Informationen zum Dipl.-Jur. für Bacc.-Kandidaten!
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
die aktuelle Fassung der „Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades ‚Diplom-Juristin‘ oder ‚Diplom-Jurist'“ birgt eine Gefahr für all‘ diejenigen von Euch, die im Studium die Voraussetzungen zur Verleihung des Baccalaureus Juris erlangt haben und diesen beantragen möchten.
Nach dem aktuellen Stand können diejenigen Studierenden, die neben einem Baccalaureus Juris auch das Erste Staatsexamen vor dem Inkrafttreten der Satzung erworben haben, den Titel „Diplom-Jurist/in“ nicht beantragen. (siehe dazu den auf der Fakultätsseite erschienenen Infotext: http://www.jura.uni-hamburg.de/magazin/2012/01/dipl-jur-reloaded/)
Ob diese Schwierigkeiten auch für diejenigen von Euch bestehen, die noch nicht den Bacc. jur. beantragt haben, die jedoch die Bacc. Hausarbeit mitgeschrieben und die anderen dafür erforderlichen Voraussetzungen erlangt haben, ist derzeit noch unklar.
Wir warten eine Stellungsnahme des Dekans zu diesem Thema ab.
Der Fachschaftsrat setzt sich für die Anerkennung des akademischen Grades „Diplom-Jurist/in“ ein. Dennoch raten wir den Studierenden ab, den Titel Baccalaureus Juris zu beantragen, bevor die endgültige Klärung der Rechtslage erfolgt ist.
Weitere Informationen folgen!