Der Dipl.-Jur.
Liebe Kommilitoninnen, liebe Kommilitonen,
seit langem setzen wir uns aktiv dafür ein, dass die Verleihung des Diplom-Juristen bzw. der Diplom-Juristin (Dipl.-Jur.) nach bestandenem ersten Examen wieder möglich sein soll. Dies dient vor allen Dingen denjenigen von euch, die sich dazu entschieden haben, nach dem ersten jur. Staatsexamen endgültig in das Berufsleben zu wechseln und sich nicht für die Qualifikation eines Volljuristen bzw. einer Volljuristin weiter zu examinieren.
Dieses Ziel haben wir erreicht und die Fakultät hat mit der „Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades ‚Diplom-Juristin‘ oder ‚Diplom-Jurist‘ vom 7. Juli 2010“ die rechtlichen Möglichkeiten dazu geschaffen. Im Anhang zu diesem Artikel findet ihr das Antragsformular der Fakultät. Nach bestandenem ersten Examen könnt ihr dies einreichen und euch den Grad des Dipl.-Jur. verleihen lassen!
Viele Grüße
Euer FSR Rechtswissenschaften