Paschke, Berlit, Meyer (Hrsg.): Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht
Das gesamte Medienrecht, speziell der Bereich des Presse-, Urheber- und Rundfunkrechts, ist von einer hohen „Rechtsfluktuation“ betroffen; ständig wird an Vorschriften gefeilt oder die Rechtsprechung klärt dort eine Detailfrage, während sie gleichzeitig an anderer Stelle eine neue aufwirft. Der hohe Abstraktionsgrad des rezensierten Werkes, das sich um eine Darstellung mehr von Grundlagen und Struktur als um Details bemüht, lässt das vorliegende Werk trotzdem lange Zeit als aktuell erscheinen. In den „Kerngebieten“, vor allen Dingen im (Medien-)Verfassungsrecht und Presserecht, weist das Werk jedoch trotzdem einen beachtlichen Detailgrad auf, der kaum Fragen offen lässt. Dort, wo die Thematik nicht allzu weit vertieft werden kann, sollten sich jedoch mehr Hinweise auf weitergehende Literatur finden.Der Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht wechselt in seiner Art der Darstellung. Teils ist er aufgebaut wie ein herkömmlicher Kommentar, der den Gesetzeswortlaut analysiert und beschreibt; teils erinnert das Werk hingegen an ein Praktikerhandbuch, das den Stoff thematisch aufarbeitet. In beiden Fällen liest sich das in elf Teile gegliederte Werk jedoch sehr angenehm. Nicht zuletzt deshalb können es auch Studierende zur Examensvorbereitung (im Schwerpunktbereich) oder zur systematischen Erarbeitung der einzelnen Rechtsgebiete für Haus- und Seminararbeiten zur Hand nehmen. Das vielleicht anfangs schwierig zu durchblickende Konzept des Kommentars stellt sich schließlich als sehr fortschrittlich heraus. Die Ordnung nach Rechts- bzw. Themengebieten statt nach Gesetzen ist bei aller Ungewohntheit angenehm zu handhaben. Dies gilt umso mehr, als das Medienrecht eine schier unübersichtliche Vielfalt an Gesetzen, Verordnungen und Staatsverträgen umfasst und viele Themen entweder ohnehin nicht trennscharf zugeordnet werden können oder eine solche Zuordnung Redundanzen in der Darstellung unvermeidbar machen würde. Schließlich erleichtert ein umfangreiches Stichwortverzeichnis dem Leser zusätzlich den raschen Einstieg.
Bei allem Lob hat das Werk auch eine Schwäche: Es soll, so das Vorwort, bewusst keine umfängliche Handbibliothek ersetzen, sondern medienübergreifende Informationen in kompakter Form bieten. Gleichwohl seien die Zitate und Fundstellenhinweise bewusst knapp gehalten und auf die aktuelle Entwicklung beschränkt. Beide Zielsetzungen lassen sich aber nur schwer miteinander vereinbaren. Die mehr oder minder umfangreichen weitergehenden Literaturhinweise am Anfang jedes Kapitels sind zwar eine Hilfe, jedoch wäre statt einer pauschalen Auflistung ein häufigerer Verweis hierauf direkt im Text sinnvoller. So würde der Kommentar ein schnelleres Auffinden der Spezialliteratur wesentlich vereinfachen.
Fazit: Für den Studierenden ist der Kommentar sicherlich nicht gerade erschwinglich. Mit 178,- € kann man ihn angesichts seines Schwergewichts in qualitativer und quantitativer Hinsicht jedoch nicht als teuer bezeichnen. Zum lernen auf die Prüfungen im Schwerpunktbereich ist er zum (Quer-)Lesen unbedingt zu empfehlen, da er den relevanten Stoff gekonnt komprimiert, ohne dabei Wichtiges abzuschneiden. Für komplexe Fall- und Themenarbeiten eignet er sich als erste Anlaufstelle umso mehr, auch wenn an einiger Stelle mehr Verweise auf Drittliteratur sinnvoll wären. Sollte man sich sicher sein, auch nach dem Studium bzw. Referendariat das Feld des Medienrechts zu beackern, soll von einem Kauf erst recht nicht abgeraten werden.