Riehmann-Prehm/ Theede/ Rottpeter/ Schmidt – Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur
Das Strafrecht führt in der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung in den Lernplänen der meisten Examenskandidaten weitgehend ein Schattendasein, was seinem großen inhaltlichen Umfang und dem damit verbundenen Zeitaufwand im Verhältnis zu seiner Stellung mit nur einer Klausur im Gesamtexamen geschuldet ist. Im Referendariat und damit natürlich erst recht in den Klausuren des zweiten Staatsexamens sieht diese Gewichtung je nach Bundesland durchaus anders aus. Insbesondere sollte man nicht versäumen sich einmal die Durchfallquoten hinsichtlich der einzelnen Klausurtypen seines Bundeslandes – soweit möglich – anzuschauen, denn es ist dringend zu empfehlen sich mit dem Strafrecht ein zweites Standbein zu schaffen, auch wenn der Weg bis dahin nicht einfach ist.
Die materiell-rechtlichen und grundsätzlichen strafprozessrechtlichen Kenntnisse sollte der Referendar bei Eintritt in die Strafstation auf einem jedenfalls soliden Niveau aufweisen. Denn die strafrechtlichen Klausuren sind besonders zeitaufwändig und angesichts der knappen Zeit zur Einarbeitung in die vielen verschiedenen Klausurtypen des zweiten Staatsexamens kann man seine Fähigkeiten zwar ausbauen, sie aber vollständig neu aufbauen dürfte einer Herkulesaufgabe gleichkommen. Um den Ausbau zu gewährleisten und damit auch dem Referendar zu recht einen guten Teil der gerade geschürten Angst zu nehmen, ist die richtige Wahl des Lernmaterials natürlich entscheidend. Abseits der großen Verlage und bekannten Namen steht das bei Mauke erschienende Werk der Autoren Riehmann-Prehm, Theede, Rottpeter und Schmidt „Die Entschließung der Staatsanwaltschaft als Assessorklausur – Aufbau und examensrelevante Probleme“. Es ist mit Blick auf die Anforderungen des gemeinsamen Prüfungsamtes der Bundeslänger Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein geschrieben worden, gleichwohl ist es auch für Referendare in anderen Bundesländern zur Erarbeitung der staatsanwaltschaftlichen Klausurtechniken und Anforderungen empfehlenswert.
Inhaltlich widmen sich die Autoren in einem Hauptkapitel dem materiell-rechtlichen und dem prozessrechtlichen Gutachten. An dieser Stelle soll der Hinweis nicht unterbleiben, dass die Vermittlung materiell-rechtlicher Kenntnisse nicht zu den Zielen des Werkes gehört, insofern sei auf unsere Rezensionen zur Referendarsliteratur verwiesen, in denen wir auch speziell auf Referendare zugeschnittene Literatur zum materiellen Strafrecht besprochen haben.
Das zweite Hauptkapitel widmet sich der Entschließung der Staatsanwaltschaft und behandelt in diesem Rahmen die Abschlussverfügung, die Anklageschrift sowie eine Musterakte mit vier Beispielvarianten zur Entschließung der Staatsanwaltschaft. Abgerundet wird das umfangreiche Werk durch zwei vollständig gelöste Musterklausuren im Anhang. Die Autoren selbst möchten ihr Werk nicht als Ersatz für ein Lehrbuch verstanden wissen, das jedoch sollte der Referendar bei Sichtung des Werkes für sich selbst entscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung der weiteren in seiner Prüfungsordnung möglichen Klausurtypen.
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