Neuigkeiten zur BAföG-Initiative
Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,
bereits im November des vergangenen Jahres berichteten wir über unsere „BAföG-Initiative“. Zum Hintergrund: Obwohl wir Studierenden selbst bei Wahrnehmung des so genannten “Freiversuchs” aufgrund der langen Korrekturzeiten in der Regel zehn Semester benötigen, um die letzte Prüfung des ersten Staatsexamens abzuschließen, erlöschen die Ansprüche auf BAföG bereits mit Ablauf des neunten Semesters. Schon die schriftlichen Prüfungen des ersten Staatsexamens werden so oftmals in einer Zeit geschrieben, in denen die Studierenden auf keinen vom Staat gewährleisteten Unterhalt zurückgreifen können.
Aufgrund dieser sozialen Schieflage verfassten wir ein entsprechendes Schreiben an den Justizsenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Till Steffen, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Auch die justiz- und hochschulpolitischen Sprecher der in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Fraktionen erhielten ein Schreiben. Die FDP-Fraktion hat unser Anliegen aufgegriffen und in die Hamburger Bürgerschaft eingebracht. Dort wurde die Sache in einen Ausschuss der Bürgerschaft überwiesen. Eine Änderung hat das Parlament bis heute nicht beschlossen.
Stattdessen hat uns der Hamburger Justizsenator ein Schreiben zukommen lassen, in dem er sich unserer Schlussfolgerung, dass hier ein reformbedürftiger Widerspruch zwischen Freiversuchsregelungen und der Regelstudienzeit besteht, weitgehend anschließt. Gleichwohl sei – so der Justizsenator im besagten Schreiben – eine Änderung auf Landesebene mangels Gesetzgebungskompetenz nicht möglich, weshalb er sich auf Bundesebene für eine Diskussion rund um diese Problematik einsetzen wolle.
Auch wenn wir es ausdrücklich begrüßen, dass der Justizsenator an dieser Stelle aktiv werden möchte und die Problematik im Grundsatz anerkennt, halten wir die verfassungsrechtliche Einschätzung des Justizsenators für unzutreffend. Dies haben wir ihm in unserer Antwort mitgeteilt und werden in naher Zukunft eine Stellungnahme zu der Frage der Gesetzgebungskompetenz abgeben. Wir bedauern, dass so aus der eigentlich politisch zu lösenden Frage eine verfassungspolitische Debatte entsteht. Mit unserer noch folgenden Stellungnahme verbinden wir jedoch die Hoffnung, dass die Bundesländer aktiv werden und die Regelstudienzeit an die Regelungen zum Freiversuch anpassen werden.
Unsere Stellungnahme zur Frage der Gesetzgebungskompetenz haben wir auch bereits dem Hamburger Justizsenator zukommen lassen. Die Hamburger Justizbehörde hat uns daraufhin mitgeteilt, dass unser Anliegen nun erneut geprüft wird.
Euer Fachschaftsrat Rechtswissenschaft