I Der SPB-Gegenstand
Gegenstand des SPB VIII ist das Umwelt- und Planungsrecht als Materie des besonderen Verwaltungsrechts. Folgende Vorlesungen sind Bestandteil: Umweltschutz im Planungsrecht, Naturschutzrecht, Gewässerschutzrecht und Kreislaufwirtschaftsrecht im Sommersemester sowie Planungsrecht, Immissionsschutzrecht, Grundlagen der öffentlichen Verwaltung, europäisches und internationales Umweltrecht und ein Repetitorium im Wintersemester.
Zudem wird einmal pro Semester ein Seminar (meist als Blockveranstaltung) zu aktuellen Themen des Umwelt- und Planungsrechts veranstaltet, in dem sowohl Seminar- als auch die Schwerpunkthausarbeiten geschrieben werden können.
Das Planungsrecht dürfte den meisten in Form von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen in Grundzügen aus der Vorlesung Öffentliches Baurecht aus dem Hauptstudium bekannt sein. Im Schwerpunkt wird systematisch das Ineinandergreifen der verschiedenen Planungsinstrumente auch auf großflächigerer Ebene (Regionalpläne, Landesentwicklungspläne) behandelt. Ein Augenmerk im Planungsrecht liegt zudem auf der Planfeststellung als besondere Form der Zulassung insbesondere von Großvorhaben. Angesichts aktueller Diskussionen wie bspw. um Stuttgart 21 oder den Flughafen BER ist dies ein sehr spannendes und auch politisch relevantes Feld. Die Vorlesung Grundlagen der öffentlichen Verwaltung hat als Grundlagenveranstaltung die öffentliche Verwaltung als Organisation zum Gegenstand und greift viele Aspekte aus der Verwaltungslehre auf.
Immissionsschutzrecht als Referenzgebiet des Umweltrechts befasst sich mit dem Schutz der Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie z.B. Luftverschmutzung oder Lärm, während das Gewässerschutzrecht den langfristigen Erhalt der Gewässerqualität zum Ziel hat. Im Mittelpunkt des Naturschutzrechts steht der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sowie bedrohter Arten z.B. durch Schutzgebietsausweisungen oder Tötungsverbote, die bei der Vorhabenzulassung strikt zu beachten sind. Das Kreislaufwirtschaftsrecht beschäftigt sich ausgehend von einem gefahrenabwehrrechtlichen Ansatz mit dem Umgang mit Abfällen und den daraus resultierenden Umweltproblemen. Dass das nationale Umweltrecht zu sehr großen Teilen europa- oder völkerrechtlich vorgegeben ist, wird in der Vorlesung Europäisches und internationales Umweltrecht deutlich. Neben den Grundlagen des europäischen Umweltrechts werden aktuelle Fragen des Umweltvölkerrechts behandelt.
II Die Vorbereitung auf die Prüfungen
Hilfreich für die Vorbereitung sind zunächst die von den DozentInnen erstellten Unterlagen zu den jeweiligen Vorlesungen. Diese reiche je nach Veranstaltung von ausführlichen Folien bis zu Skripten. Hier ist das Repetitorium von Prof. Schwemer hervorzuheben, das den prüfungsrelevanten Stoff fallorientiert wiederholt. Anhand eines Falles werden dort auch die relevanten prozessualen Einkleidungen (meist verwaltungsgerichtliche Verfahren) behandelt, wobei die Möglichkeit besteht, den Fall vorher zu lösen und von Prof. Schwemer korrigiert zu bekommen. Zudem stellt Prof. Schwemer Unterlagen zur Nachbereitung des materiellen Stoffs zur Verfügung.
Auch in der Bibliothek findet sich zahlreiche Literatur zum Umwelt- und Planungsrecht, wobei bspw. das von Prof. Koch (Lehrstuhlvorgänger von Prof. Appel) herausgegebene Lehrbuch zum Umweltrecht sowie das Lehrbuch von Koch/Hendler zum Baurecht, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht genannt seien.
III Die Dozentinnen und Dozenten
Der Großteil der Veranstaltungen wird von Prof. Appel gelehrt. Die Beurteilung von Vorlesungen ist immer subjektiv geprägt, daher kann ich nur den von mir gewonnenen Eindruck wiedergeben. Ich bin mit dem Stil von Prof. Appel gut klargekommen, seine Vorlesungen sind systematisch aufgebaut, wobei eine Einordnung des gerade behandelten Stoffs in größere Zusammenhänge stattfindet, was es ermöglicht, ein besseres Systemverständnis gerade im Verwaltungsrecht zu erlangen. Angesichts der Gruppengröße (ca. 15-20 Personen) bindet Prof. Appel häufig die Studierenden mit Fragen ein und ist auch während der Vorlesung für Rückfragen offen.
Naturschutzrecht, Grundlagen der öffentlichen Verwaltung sowie ein Teil der Vorlesung Planungsrecht habe ich bei Prof. Ramsauer gehört (Stand 2014). Da er mittlerweile im Ruhestand ist, kann ich nicht sagen, wie lange er noch Vorlesungen halten wird. Prof. Ramsauer kann aufgrund seiner Tätigkeit als Richter am OVG die Inhalte sehr anschaulich und praxisnah vermitteln und es ist sehr spannend, bei einem solchen ausgewiesenen Experten des Verwaltungsrechts Vorlesungen zu besuchen.
Gewässerschutzrecht und das Repetitorium gestaltet Prof. Schwemer, der noch als Rechtsanwalt arbeitet und jahrzehntelang als Repetitor für das Staatsexamen tätig war, wovon sein Lehrstil geprägt ist. Wissenschaftliche Diskussionen werden eher in anderen Veranstaltungen geführt, dafür sind seine Veranstaltungen sehr auf die Klausur ausgerichtet und stellen so eine gute praktische Prüfungsvorbereitung dar.
Das Kreislaufwirtschaftsrecht hat bei mir Dr. Frische, Richter am VG, gelesen, der aufgrund seiner Tätigkeit als Richter sehr praxisorientiert war.
IV Umfang
Ein Vergleich vom Umfang her mit anderen Schwerpunktbereichen fällt naturgemäß schwer, da man meist nur einen besucht. Die Stofffülle im Umwelt- und Planungsrecht ist nicht zu unterschätzen, m.E. allerdings gut machbar. Insbesondere kommt es auch hier mehr auf ein gutes systematisches Verständnis an, als auf ausgeprägtes Detailwissen. Zwar sollten gewisse Streitpunkte bekannt sein, mit einem vernünftigen Grundlagenwissen lassen sich die Prüfungen aber gut meistern.
V Die Prüfungen
Die Prüfung besteht wie bei den anderen SPB aus einer Hausarbeit, einer Klausur und der mündlichen Prüfung.
Bei der Hausarbeit werden – soweit ich weiß – nur Themenhausarbeiten angeboten, in denen man einer meist aktuellen Fragestellung vertieft auf den Grund geht. Dies ist zwar für die meisten ungewohnt, da die Hausarbeiten in Grund- und Hauptstudium Fallhausarbeiten sind. Dennoch wird man an der veränderten Aufgabenstellung nicht scheitern, zumal empfehlenswert ist, das Erstellen einer solchen Arbeit im Rahmen eines Seminars vorher zu üben.
Die Aufsichtsarbeit (Klausur) besteht meist aus einem Fall mit kleinen Abwandlungen oder Zusatzfragen. Häufig sind die Fälle prozessual eingekleidet, sodass die verwaltungsgerichtlichen Klagearten bekannt sein sollten.
In der mündlichen Prüfung wird in der Regel Prof. Appel mit einem der anderen Dozenten prüfen. Eine erste Orientierung, was den Prüfungsstoff angeht, bieten die Vorlesungen, die der jeweilige Prüfer hält. Fragen aus den anderen Gebieten sind aber natürlich nicht ausgeschlossen. Nach meinem Eindruck legt Prof. Appel Wert darauf, dass die Grundstrukturen des Umweltrechts sowie die den Normen zugrundeliegenden Überlegungen und Wertungen verstanden sind.
VI Die Korrekturzeiten
Bis auf wenige Ausnahmen, bei denen die Korrekturfrist um ca. 1-2 Wochen überschritten wurde, werden sowohl Hausarbeit als auch Klausur fristgerecht korrigiert.
VII Fazit
Ich war insgesamt zufrieden mit dem Schwerpunkt und kann ihn weiterempfehlen. Zu bedenken ist, dass ein Großteil der Materie aus dem besonderen Verwaltungsrecht kommt, sodass man keine zu große Abneigung gegen das Verwaltungsrecht mitbringen sollte. Die Notengebung war m.E. fair, wobei bei der Schwerpunktwahl nicht im Vordergrund stehen sollte, wo man (vermeintlich) bessere Noten bekommt, sondern was einen thematisch interessiert. Wer einen Schwerpunkt wählt, der ihn interessiert, hat mehr Motivation sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, was meist auch zu besseren Noten führt.
Ich habe meinen Schwerpunkt im August 2014 abgeschlossen.