Neues zu den SPB-Korrekturzeiten (Stand: Januar, 2015)

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

wie viele von Euch mit Sicherheit mitbekommen haben, wurden in den vergangenen Jahren immer wieder die vorgeschriebenen Korrekturzeiten im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfungen in einzelnen Schwerpunkten deutlich überschritten. Gemäß §§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 5 der Prüfungsordnungen sind die Haus- und Aufsichtsarbeiten in jeweils insgesamt 10 Wochen zu bewerten. Das Thema wurde wiederholt in den entsprechenden Gremien der Fakultät diskutiert. Im letzten Jahr wurde ein neues, „striktes“ Mahnsystem eingeführt. Die säumigen PrüferInnen werden seitdem jede Woche von dem Prüfungsamt der Fakultät angemahnt. Leider wurden dennoch auch gerade in den letzten Wochen und Monaten erneut Korrekturzeiten massiv überschritten.

Die betroffenen Schwerpunktbereiche

Nach Auskunft der Fakultät sind vor allem zwei Schwerpunktbereiche von den Überschreitungen der Korrekturzeiten betroffen. Hierbei handelt es sich zum einen um den SPB X, Europa- und Völkerrecht, und zum anderen um den SPB XI, Kriminalität und Kriminalitätskontrolle. Ihr müsst derzeit leider noch damit rechnen, dass in diesen beiden Schwerpunkten die Korrekturzeiten nicht von allen, leider aber von einzelnen PrüferInnen überschritten werden. Falls auch bei Eurer SPB Arbeit, sei es Hausarbeit oder Klausur, die Korrekturzeit überschritten wurde, so teilt uns dies unter Angabe Eures SPB gerne per E-Mail (FSRJuraUHH(at)gmail.com) mit.

Wir setzen uns für eine nachhaltige Lösung ein

Wir als amtierender FSR werden uns für eine nachhaltige Problemlösung einsetzen. Nach unserer Auffassung ist hierfür mehr als ein „striktes Mahnsystem“ nötig. Im Einzelnen wollen wir erreichen, dass die PrüferInnen durch monetäre Anreize bzw. Sanktionen zur Einhaltung Ihrer Dienstpflicht angehalten werden.

Die Professorinnen und Professoren erhalten von der Universität regelmäßig Mittel. Ein Teil dieser Mittel wird leistungsorientiert verteilt. (so genannte „Leistungsorientierte Mittelvergabe“ – kurz LOMI) Dieses LOMI funktioniert nach einem Punktesystem. Beispielsweise erhalten Professorinnen und Professoren für die Veröffentlichung von Aufsätzen oder Kommentierungen eine gewisse Anzahl von Punkten. Umso mehr Punkte erreicht werden, desto mehr Mittel werden an die jeweilige Person ausgezahlt. Wir werden in den entsprechenden Gremien fordern, dass die fristgemäße Korrektur von SPB-Arbeiten im Rahmen dieses Punktesystems berücksichtigt werden. Konkret: Die fristgerechte Korrektur soll durch Punkte belohnt werden, während die Überschreitung von Korrekturzeiten zu einem Abzug von Punkten und damit zu einer Verringerung der Mittelvergabe führen soll. Das erscheint auch nur als gerecht. Anderenfalls nämlich würden die PrüferInnen belohnt, die ihre Dienstpflicht vernachlässigen, hierfür aber mehr Zeit und Energie in neue Veröffentlichungen investieren können und durch das bisherige Verteilungssystem auch noch mehr Mittel erhalten.

Rechtsschutzmöglichkeiten

Im Falle Eurer Betroffenheit von Korrekturzeitenüberschreitungen ermutigen wir Euch, Eure Rechte wahrzunehmen: Sollte die Überschreitung von Korrekturzeiten zum Verlust eines BAföG-Anspruchs führen, so könnte durchaus ein Amtshaftungsanspruch gegen die Universität Hamburg bestehen. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen zur maximalen Korrekturdauer dürften insoweit als drittgerichtete Amtspflicht zu beurteilen sein. Der Verlust des BAföG-Anspruchs stellt darüber hinaus einen adäquat kausalen Vermögensschaden dar. Diesen könnt Ihr unter Umständen ersetzt verlangen.

Bei Nachfragen und Anregungen könnt Ihr uns unter FSRJuraUHH(at)gmail.com erreichen.

Euer Fachschaftsrat ElbeLaw (amtierend: Kritische Jurastudierende)