Fechner: Medienrecht
Medienrecht, was ist das eigentlich? Auf diese Frage wird schon gleich zu Beginn des mittlerweile in der 11. Auflage erschienenen Werkes eingegangen, bevor es an die Rechtsmaterie als solche geht. Das Medienrecht stellt mittlerweile nicht nur einen Teil- oder Gesamtbereich einzelner Schwerpunkte verschiedenster Rechtsfakultäten dar. Inhalte des Medienrechts sind auch darüber hinaus für den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung von zunehmender Wichtigkeit. Die für das Medienrecht relevanten „Mediengrundrechte“ wie z.B. die Meinungs-und Pressefreiheit sowie die Informationsfreiheit gehörten genauso oft zum Pflichtfachstoff wie die zivilrechtlichen Aspekte des E-Commerce; beispielhaft seien die Vorschriften zum Fernabsatz genannt. Schließlich ist das Medienrecht durch die Verwischung von Grenzen zwischen den drei großen Rechtsgebieten, Strafrecht, Öffentliches Recht und Zivilrecht, eine Besonderheit.
Fechner bricht in seinem Buch auch mit jenen alten Traditionen, in die drei großen Rechtsgebiete zu unterteilen. Er widmet sich zum besseren Verständnis erst einem allgemeinen Teil des Medienrechts, in denen er Grundsteine legt und eine Sensibilität dafür schafft, an welchen Punkten die medienrechtlichen Problemstellungen verortet werden müssen. In einem zweiten, besonderen Teil des Medienrechts werden sodann Spezialfelder behandelt, die gerade durch die schlechte Trennbarkeit in die drei großen Rechtsgebiete gekennzeichnet sind.
Sinnvoll vervollständigt wird das Werk schließlich durch vereinzelte Schaubilder und Diagramme sowie die zur Lernkontrolle nützlichen Zusammenfassungen und Aufbauschemata. Ständiges Rekurrieren auf die Ausführungen im „Allgemeinen Teil“ des Buches schaffen ein Gespür für korrekte Schwerpunktsetzung.
Fechner schafft es erstaunlich gut, sämtliche Bereiche des Medienrechts trotz seiner Fülle ohne Präzisionsverluste unterzubringen. Seine Stärke ist deshalb auch seine Schwäche. Fechners Medienrecht ist bewusst als Einstiegswerk gedacht. Das Grund- und Strukturwissen wird solide vermittelt. Wer allerdings auf der Suche nach Details ist, muss sich auf die Suche nach der einschlägigen Spezialliteratur machen. Diese wird einem jedoch durch die umfangreichen Literaturlisten am Ende jedes Kapitels erleichtert.
Ergänzt wird das Werk zusätzlich durch die vom selben Autor verfassten „Fälle zum Medienrecht“ und „Entscheidungen zum Medienrecht“. Erstere sollen dem Studierenden die Falllösung in zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Fallgestaltungen vermitteln. Letztere arbeitet in studienfreundlicher Lesart die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung auf. Die Kenntnis der wichtigsten Urteile ist vor allem in einem so case law-geprägten Gebiet wie dem Presserecht unabdingbar.
Zugegeben, nicht jeder Studierende soll sich ein Buch zum Medienrecht kaufen. Denjenigen, die sich für den staatlichen Teil der ersten Prüfung auf medienrechtliche Verknüpfungen im Verfassungsrecht fit machen wollen, seien die entsprechenden Kapitel dieses Buches ans Herz gelegt.
Für alle Studierenden, die einen medienrechtlichen Schwerpunkt belegen, stellt dieses Lehrbuch nicht umsonst ein Standardwerk dar.
Für Interessierte stellt sich jetzt die Frage, ob sich der Kauf des Lehrbuches wirklich lohnt. Denn, was nicht verschwiegen werden darf, es erscheint beinahe jedes Jahr eine Neuauflage. Das liegt allerdings nicht zuletzt an der Schnelllebigkeit der Thematik. Höchstrichterliche Rechtsprechung trägt jedes Jahr zur Klärung von Problemen an der einen und zur Eröffnung neuer Probleme an der anderen Seite bei. Viel Grundsätzliches bleibt aber über längere Zeit beständig und deshalb ist eine Vorauflage längst nicht „alt“. Zudem ist Fechners Werk ein Schwergewicht zu leichtem Preis, das ein überzeugendes didaktisches Konzept verfolgt. Für Schwerpunktstudierende daher eine klare Kaufempfehlung!
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