Ausdrucken von Scheinen in Stine

Derzeit gibt es noch keine Möglichkeit sich eine Übersicht über seine Leistungsnachweise in Stine auszudrucken. Bis diese Funktion von Stine geboten wird, kann es laut Auskunft vom Fakultätsprüfungsamt noch etwas dauern, evtl. bis in das Sommersemester hinein, es wird aber eine frühere Lösung angestrebt. Wir haben aber bereits mit dem Fakultätsprüfungsamt eine Übergangslösung gefunden für diejenigen, die eine Prüfungsleistungsbescheinigung für die Examensanmeldung, Auslandssemester oder sofern dort gefordert ihr Praktikum brauchen. Wer für die Anmeldung zum Schwerpunktexamen eine Bescheinigung über seine nach Einführung von Stine erbrachten Prüfungsleistungen braucht, wendet sich an Frau Jens oder Frau Liebmann, welche dann direkt bei Stine auf die entsprechenden Daten zugreifen und eine Bescheinigung ausstellen.

Noch nicht abschließend geklärt ist, ob das Landesjustizprüfungsamt sich auch mit einer solchen offiziellen Bescheinigung einverstanden erklärt, davon ist aber auszugehen und das Fakultätsprüfungsamt ist derzeit auch mit dieser Frage befasst, sodass wir Euch zeitnah darüber informieren werden.

Bitte beachtet: Wenn Ihr lediglich einen Nachweis über Eure Klausuren und Hausarbeiten für Euer Archiv haben möchtet, genügt es, wenn ihr Euch die Leistungsnachweisübersicht des jeweiligen Semesters bei Stine als Screenshot speichert und diesen dann ausdruckt. Eure Prüfungsergebnisse sind sicher gespeichert und mit diesem Ausdruck und Eurer Klausur habt Ihr im Fall der Fälle auch alle nötigen Materialien zum Beweis gegenüber dem Prüfungsamt in der Hand. Es braucht sich also niemand vom Prüfungsamt eine Übersicht ausdrucken und bescheinigen lassen für sein Archiv.

Sprechzeiten:

Svenja Liebmann
Schlüterstraße 28, Raum A 133
Tel: 040 / 42838-6419 (Fax: -3036)
Sprechzeiten: Mo 10 – 12 Uhr und Mi 14 – 16 Uhr

Katharina Jens
Schlüterstraße 28, Raum A 138
Tel: 040 / 42838-7654 (Fax: -3036)
Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 10-12 und 14-15 Uhr