Resolution der Vollversammlung: Ausreichende Finanzierung der Universität sicherstellen!
Die Fakultät Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat aufgrund systematischer Unterfinanzierung ein Defizit von über 500.000,- Euro. Ohne die Rücklagen der HSP-III-Mittel und den daher dringend benötigten Ausgleich durch Landesmittel ist die Fakultät gezwungen, Teile des Lehrangebotes zu streichen. Das Dekanat der Fakultät hatte am 12.2.2021 angekündigt, alle staatsexamensrelevanten Arbeitsgemeinschaften im Hauptstudium (4. und 5. Semester)
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