Nichtanrechnung des Wintersemesters 2020/2021
Liebe Komiliton*innen,
Als Vertreter*innen aller Jurastudierenden in Hamburg begrüßen und unterstützen wir, der Fachschaftsrat Rechtswissenschaft der Universität Hamburg und die Studierendenvertretung der Bucerius Law School, das Vorhaben der Justiz und Wissenschaftsbehörde, dass durch die Leitung des Justizprüfungsamtes Hamburg auch eine generelle Nichtanrechnung des Wintersemesters 2020/2021 bzw. mindestens eine Nichtanrechnung von 6 Monaten für alle Studierenden der Rechtswissenschaft i.S.d. § 26 Abs. 2 S.1 Nr. 2 HmbJAG veranlasst wird.
Hier zur Pressemitteilung.
Und hier unsere Stellungnahme.