BAföG-Regelung in der Examenszeit
Liebe Kommiliton*innen, obwohl wir Studierende selbst bei Wahrnehmung des so genannten „Freiversuchs“ aufgrund der langen Korrekturzeiten in der Regel zehn Semester benötigen, um die letzte Prüfung des ersten Staatsexamens abzuschließen, erlöschen die Ansprüche auf BAföG bereits mit Ablauf des neunten Semesters. Schon die schriftlichen Prüfungen des ersten Staatsexamens werden so oftmals in einer Zeit geschrieben,
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