Hilfsmittelverfügung für Klausuren der Zwischenprüfung

Liebe Studierende,

die Benutzung von Hilfsmitteln (in erster Linie Gesetzestexten) in Klausuren der Zwischenprüfung ist in der „Hilfsmittelverfügung Zwischenprüfung“ vom 30.06.2014 reglementiert.

Diese solltet ihr gründlich durchlesen und genau beachten, damit es während der Klausur keine bösen Überraschungen gibt.

 

hilfsmittelverfuegung-zwischenpruefung_2014-07-01

 

Beste Grüße

Euer Fachschaftsrat