Einsatz des Fachschaftsrates für Änderung der Zugangsvoraussetzungen zur ZBR
Liebe Kommilitonen/innen,
der Fachschaftsrat ist darauf aufmerksam geworden, dass Jurastudierende der ZBR verwiesen worden sind, weil sie ihren Bibliotheksausweis zu Hause vergessen haben. Falls man seinen Bibliotheksausweis vergessen hat, sollte als Alternative allerdings ein gültiger Studentenausweis zugelassen werden. Das müsste als Nachweis, dass man Jura studiert, ausreichen. Denn als Jurastudierender hat man während der Hausarbeitenzeit einen Anspruch auf den Zugang zur ZBR. Ein Verbot auszusprechen ist nicht verhältnismäßig, da dadurch rechtswissenschaftliches Arbeiten während der Hausarbeitenzeit behindert wird.
Der Fachschaftsrat ist bereits in ein Gespräch mit dem Bibliothekspersonal getreten. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass die Regelung der Zugangsvoraussetzungen nicht in deren Hand liegt, sondern Prof. Dr. Repgen darüber zu entscheiden hat. Der Fachschaftsrat bemüht sich um ein Gespräch mit Prof. Dr. Repgen, um diese Alternative durchzusetzen. Wir setzen uns für euch ein!
Beste Grüße
Euer Fachschaftsrat