Neikirchen/Reußow/Schomburg, Hamburger Hochschulgesetz
Zugegeben: Die Aufnahme eines „Praxiskommentars“ des Hamburger Hochschulgesetzes in eine von Studierenden geführte Rezensionsdatenbank erscheint auf den ersten Blick befremdlich. Die Zielgruppe ist überschaubar, die Materie keinesfalls studienrelevant. Da in einer freien Marktwirtschaft immer noch Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen, ist der Erwerb des Kommentars für € 138,- auch nicht gerade erschwinglich. Trotzdem lohnt sich eine Besprechung dieses Werkes aus mehreren Gründen: Erstens wissen wir, nicht zuletzt aufgrund des Zuspruchs, dass unsere Rezensionen durchaus auch von examinierten Juristen deutschlandweit gelesen und geschätzt werden. Zweitens wird jeder (Hamburger) Studierende oder Anwärter mindestens einmal in seiner Studienzeit ein studienrelevantes Rechtsproblem haben, bei dem ein Blick in diesen Kommentar hilfreich sein kann. Ein dritter Grund ist selbstverständlich, dass eine echte Hamburgensie in unserer Rezensionsdatenbank schon aus Prinzip nicht fehlen darf…
Das Werk verfolgt einen logischen und zugleich anschaulichen Aufbau: Zunächst werden vergleichbare Normen anderer Hochschulgesetze aufgeführt, bevor einführende Worte den Leser auf Regelungs- und Bedeutungsgehalt der Normen hinweisen. Die eigentliche „Rechtsmaterie“ findet sich im darauffolgenden Gliederungspunkt, der Absatzkommentierung. Der Kommentar zeigt hier seine Stärke durch die vielfachen Verweise auf Literatur und vor allen Dingen Rechtsprechung nicht nur der Hamburger Gerichtsbarkeit. In einem vierten Gliederungspunkt berichten die Autoren von der aktuellen Gesetzesanwendungspraxis an den Hamburger Hochschulen. Der letzte Punkt widmet sich der für alle Hilfesuchenden wichtigsten Frage des Rechtsschutzes. Gerade im Bereich der öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften stellt die Frage des korrekten Rechtsweges und ganz allgemein der Rechtsschutzmöglichkeiten nicht nur den Praktiker vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen. Gerade in diesem Bereich lohnt sich auch für den Studierenden ein Blick in das Kommentarwerk, denn Rechtsschutzfragen stellen bekanntlich im schriftlichen und mündlichen Teil der Staatsprüfung eine gern gewählte Prüfungsmaterie dar.
Alles in allem ist der Praxiskommentar des Hamburger Hochschulgesetzes gelungen. Leider fehlen in manchen Kommentierungen der Erstauflage noch einige Ausführungen insbesondere zur Praxis an den Hamburger Hochschulen. Das Werk berücksichtigt bereits die Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 90, 91 HmbHG. Jeder Leser findet in dem Werk sicherlich eine Antwort auf seine hochschulrechtsbezogene Frage: sei es zur Stuienplatzklage, zur Prüfungsanfechtung, zur Gremienorganisation in der Universität und Fakultät oder zur studentischen Selbstverwaltung. Durch zahlreiche Verweise auf Rechtsprechung und Literatur wird die Weiterarbeit erleichtert. Der Wert des „Praxiskommentars“ liegt in seiner deutlichen und verständlichen Wortwahl. Es scheint bewusst darauf Rücksicht genommen worden zu sein, dass nicht nur Juristen sich mit den rechtlichen Gegebenheiten des Hamburger Hochschulrechts auseinandersetzen müssen. Abgerundet wird das Werk mit einem sehr umfassenden Stichwortverzeichnis. Für jedermann, der beruflich mit dem Hamburger Hochschulrecht zu tun hat, lohnt sich der Kauf auf jeden Fall. Dem Studierenden seien die Kommentierungen zum Rechtsschutz wärmstens ans Herz gelegt.
[rating:4]