Bönninghaus, Schuldrecht BT III

Achim Bönninghaus
Schuldrecht BT III – Dienstvertrag, Geschäftsbesorgung, Geschäftsführung ohne Auftrag

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Im Lehrskript Schuldrecht BT III von Achim Bönninghaus werden auf etwa 100 Seiten der Dienstvertrag, die Geschäftsbesorgung und die Geschäftsführung ohne Auftrag behandelt.
Des Studierenden Lieblingsthema ist die „GoA“ meist nicht, doch um dieses Rechtsinstitut zu verstehen, bedarf es in der Tat Kenntnisse über Dienstvertrag und Geschäftsbesorgung. Von daher ist die Zusammenstellung sehr gut gelungen. Es deckt in etwa den ersten Teil der Vorlesung Schuldrecht BT III unserer Universität ab. Inhalte zu dem im Lehrinhalt auf die GoA folgenden Thema §§ 812 ff. BGB bietet es nicht. Der Studierende muss sich, möchte er zur Vorlesung dieses Skript zu Rate ziehen, deswegen auf den Kauf eines weiteren Buches/Skriptes einlassen wollen. Da schon dieses Skript 16,95 EUR kostet ist dementsprechend mit etwas höheren Ausgaben zu rechnen.
Was den Aufbau und die Struktur betrifft, so ist das Lehrwerk, wie auch die anderen Skripte aus dem Juriq-Erfolgstraining sehr übersichtlich und gut strukturiert aufgebaut. Durch diverse hervorgehobene Prüfungsschemata wird es dem Studierenden erleichtert, sich auf Klausuren vorzubereiten. Hierzu sind auch hervorgehobene Hinweiskästen und die inkludierten Fälle sehr hilfreich. Genauso wird das Wiederholen und Lernen durch den Online Wissens-Check gefördert, zu dem jeder Käufer eines Buches dank des enthaltenen Codes Zugang bekommt. Durch diverse Schemata, Definitionskästchen, Problemhervorhebungen und Klausurtipps wird man außerdem gut an die Fallbearbeitung herangeführt. Das Skript deckt die relevanten Probleme und Grundstrukturen der behandelten Themen ab und eignet sich daher gut für die schnelle Einarbeitung oder die Klausurvorbereitung „auf den letzten Drücker“.
Das Buch ist insgesamt sehr gut gelungen. Allerdings empfinde ich es mit einem Preis von 16,95 EUR für nur etwa 100 Seiten „Input“ etwas teuer. Es hätte auch mit weiteren Themen des Zivilrechts zusammengelegt werden können.

[rating:4]