Schliesky: Öffentliches Wirtschaftsrecht
Das öffentliche Wirtschaftsrecht, das an der Universität Hamburg durch die Vorlesung „Wirtschaftsverwaltungsrecht“ größtenteils abgedeckt wird, stellt eines der dynamischsten Rechtsgebiete dar. Grund hierfür ist die enge Verzahnung von Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftspolitik. Letztere wird mehr und mehr durch Gemeinschaftsrecht geprägt, so dass die europäischen Grundfreiheiten ebenso als Rechtsgrundlage anzusehen sind, wie das Deutsche Gewerbe- oder Gaststättenrecht.
Das Buch ist didaktisch sinnvoll in vier Abschnitte eingeteilt: Zuerst wird das Öffentliches Wirtschaftsrecht mit geschichtlicher Entwicklung, Wirtschaftsverfassung, Aufgaben und Zielen im öffentlichen Wirtschaftsrecht dargestellt. Hierauf aufbauend geht der Autor auf die Wirtschaftsverwaltung ein, wo die Organisation derselben und deren Instrumentarien vorgestellt werden. Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wettbewerbsrecht, insbesondere mit den wettbewerbsrelevanten Staatstätigkeiten, dem System des öffentlichen Wettbewerbsrechts, dem öffentlichen Auftragswesen bzw. dem Vergaberecht und schließt mit einer Übersicht der Rechtsschutzprobleme. Der letzte Abschnitt ist dem besonderen Wirtschaftsverwaltungsrecht gewidmet. Hier wird das Gewerberecht, das Handwerksrecht, das Gaststättenrecht, sowie das Ladenschluss- und Telekommunikationsrecht detailliert und problemorientiert dargestellt.
Das Werk ist mit ca. 300 Seiten relativ umfänglich, folgt aber der vielleicht etwas unglücklichen Konzeption, die Materie vollständig und knapp darzustellen. Mit 22,90 € rangiert das Buch im mittleren Preissegment. Das Layout ist übersichtlicht und ansprechend. Ein Einstieg in die Materie ist ebenso einfach, wie die Wiederholung des prüfungsrelevanten Stoffes im öffentlichen Wirtschaftsrecht – allein vertiefende Erkenntnisse sind dem Buch nicht so recht zu entnehmen. Insbesondere Aufbauschemata fehlen. Grundsätzlich handelt es sich jedoch um ein ansprechendes Werk, in das jeder selber mal einen Blick werfen sollte.
[rating:3]