Peine: Allgemeines Verwaltungsrecht

Franz-Joseph Peine
Allgemeines Verwaltungsrecht

Das Allgemeine Verwaltungsrecht bildet einen wesentlichen Teil des Stoffes, der im Studium der Rechtswissenschaft zwingend zu erarbeiten ist. Das Lehrbuch behandelt diese Rechtsmaterie in der für das erfolgreiche Absolvieren der Klausuren und das Bestehen der juristischen Staatsprüfungen notwendigen Breite und Tiefe. Dabei konzentriert sich das Lehrbuch auf die examensrelevanten Themenfelder und verzichtet weitgehend auf die Darstellung von Spezialmaterien. Einzelne, den Kapiteln vorangestellte Fälle, die jeweils am Kapitelende gelöst werden, dienen der Veranschaulichung. Zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung verdeutlichen zudem die praktische Relevanz der Materie. Hinweise auf Falllösungen in der juristischen Ausbildungsliteratur werden, wo immer möglich, gegeben.

Mit der achten Auflage wird der bewährte Schwerpunkte-Band in Bezug auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auf den Stand von Januar 2006 gebracht. Zusätzlich wurden die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des EG-Rechts, soweit dieses von nationalen Verwaltungsbehörden vollzogen wird, mit einbezogen.

Zeitgleich erschien die Neuauflage des Klausurenkurs im Verwaltungsrecht des selben Verfassers, der auf die Schwerpunkte-Lehrbücher zum Allgemeinen und Besonderen Teil des Verwaltungsrechts sowie zum Verwaltungsprozessrecht abgestimmt ist. Dieser Kurs mit Repetitorium unterstützt den Studierenden zuverlässig bei der Vorbereitung auf die verwaltungsrechtlichen Klausuren in der Zwischenprüfung und im Examen.

Das Buch enthält eine allgemeine Anleitung zum Schreiben von Klausuren sowie sämtliche wichtigen Aufbauschemata mit Erläuterungen, Übersichten zu klausurtypischen Problemen und 31 Falllösungen, die nach einem einheitlichen Muster erläutert werden. Typische Klausuren werden exemplarisch und gleichsam realitätsnah gelöst, Vorüberlegungen und eine vorangestellte knappe Lösungsskizze dienen der raschen ersten Orientierung. Die Fälle vermitteln den Kernbestand des verwaltungsrechtlichen Wissens und decken damit die prüfungsrelevanten Fragenkreise zu einem erheblichen Teil ab.

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