0 Punkte Problem bei Stine bei Nichtteilnahme an angemeldeter Klausur

Es gibt Neuigkeiten zur Problematik, dass Stine eine Note von 0 Punkten ausweist, sofern man sich zu einer Klausur angemeldet hat und an dieser nicht teilnimmt. Technisch ist dieses Problem laut Auskunft des Fakultätsprüfungsamts vorläufig nicht zu lösen, da Stine für alle Fächer konzipiert wurde und viele Fächer genau diese Konsequenz vorsehen. Die Arbeitsgruppe für Stine ist aber über dieses Problem in Kenntnis gesetzt und es wird daran gearbeitet dieses Problem für das Fach Rechtswissenschaft zu lösen. Bis dahin gibt es aber keinen Grund zur Sorge, denn es wird definitiv angestrebt, dass diese 0 Punkte nicht auf den späteren Leistungsübersichten der Jurastudenten aufgeführt werden oder anderweitig als gegenstandslos ausgewiesen werden. Wir bleiben natürlich für Euch an der Sache dran und sobald es Neuigkeiten gibt, erfahrt Ihr sie von uns.