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Wartesemester
Falls man für einen Studiengang, für den ein bestimmter NC benötigt wird, keine ausreichende Note hat, kann man auch über eine Wartezeit den Anspruch auf einen Studienplatz erwerben. Die ZVS berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschul- zugangsberechtigung verstrichen sind. Man braucht sich aber nicht in eine Warteliste einzutragen. Wer beispielsweise nach dem Abitur zuerst eine Berufsausbildung absolviert und sich am Ende der Ausbildung zum ersten Mal um einen Studienplatz bewirbt, bekommt die entsprechende Anzahl von Semestern als Wartezeit angerechnet. Das gleiche gilt für Auslandsaufenthalte oder einen ‚Dienst‘ (Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Wer ausreichend lange gewartet hat, kommt auch in den NC-Fächern mit Sicherheit zum Studienplatz. Nähere Infos auf den Webseiten der ZVS.

WiSe
Das Wintersemester, kurz WiSe oder manchmal auch WS beginnt je nach Bundesland verschieden im Oktober oder November und dauert meist bis Ende Februar.

WSP (Wahlschwerpunkt)
Ab dem 6. Semester sind Wahlschwerpunkte vorgesehen. Man hat dabei die Möglichkeit, aus einem vorgegebenen Katalog ein Fach zu wählen, was dann vertieft behandelt wird.