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Urlaubssemester
Semester, in dem ein Studierender keine Hochschul-Veranstaltungen besucht. Eine Beurlaubung kann seitens der Uni auf Antrag gewährt werden. Ohne Grund (z.B. Krankheit) geht das normalerweise nicht. Während eines solchen Freisemesters besteht für den Urlauber kein Anspruch auf BaföG – außer man macht einen Auslands-Aufenthalt, für den man evt. Auslands-BAföG beantragen kann.