Sperrung der Zentralbibliothek Recht für Nicht-Juristen
Nach den teilweise chaotischen Zuständen in der ZBR verhängte deren Direktor Prof. Dr. Ott ein mit Wirkung vom 23. Februar 2006 geltendes eingeschränktes Benutzungsrecht für Nicht-Juristen. Diese, auch auf Initiative des FSR durchgesetzte Maßnahme, soll den Jurastudenten, die jetzt ihre Hausarbeiten oder Examenshausarbeiten schreiben zugute kommen.
Originalmitteilung der Zentralbibliothek Recht:
22.02.06: Zentralbibliothek Recht (Direktor)
Da die in der ZBRecht verfügbaren Leseplätze u.a. wegen anstehender Hausarbeiten für rechtswissenschaftliches Arbeiten benötigt werden, werden die folgenden Bereiche der ZBRecht ab
für Nicht-Juristen gesperrt:
Neubau:
1. – 5. Obergeschoss komplett incl. der PC-Arbeitsplätze
Altbau:
1. + 2. Obergeschoss Lesesäle komplett
3. + 4. Obergeschoss Lesesäle, jeweils ab Tischreihe 4
Nicht von dieser Sperrung erfasst sind:
1. Studierende der Rechtswissenschaft
2. Mitglieder der Fakultät für Rechtswissenschaft
3. auf Antrag: Stadtleser und Studierende anderer Fachbereiche, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, nach besonderer Zulassung.
Der Antrag auf besondere Zulassung ist zu richten in Schriftform an die ZBRecht, Verwaltung, Zimmer B 116 Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr.
Prof. Dr. Claus Ott