Vorläufige Info zur Reihenfolge der Ablegung der Examensbestandteile
Die Bürgerschaft hat eine Novelle beschlossen gemäß derer zuerst der universitäre Teil des Examens abzulegen ist und erst im Anschluss daran der staatliche Teil des Examens abgelegt werden kann. Die Übergangsfrist, nach deren Ablauf diese Regelung verbindlich sein wird, endet im Oktober 2007. Für die derzeitigen Studenten im 7. Semester, welche den Freischuss anpeilen bedeutet
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